POLITIKFINANZIERUNG IN DER SCHWEIZ (Positionspapier)

Die Politikfinanzierung ist in der Schweiz nicht geregelt. Deshalb besteht in diesem Bereich keine Transparenz, was zur Folge hat, dass den Bürgerinnen und Bürgern bei Wahlen und Abstimmungen wichtige Hintergrundinformationen vorenthalten werden. Insbesondere ist unklar, welche Abhängigkeiten und Interessenbindungen bei den politischen Parteien vorhanden sind. Diese unbefriedigende Situation kann das Recht auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe beeinträchtigen. Transparency International Schweiz fordert deshalb:

  • Die Offenlegung der Spenden an Parteien, Nationalund Ständeratskandidaten sowie an Wahlund Abstimmungskomitees ab einem bestimmten Betrag (beispielsweise CHF 5‘000).
  • Die Festlegung einer Spendenobergrenze für Einzelpersonen und Unternehmen bei Spenden an Parteien, Nationalund Ständeratskandidaten sowie für Wahl- und Abstimmungskomitees (beispielsweise CHF 15‘000 pro Einzelperson/Unternehmen).
  • Eine transparente Rechnungslegung der nationalen und kantonalen Parteien sowie die Offenlegung der Budgets von Wahlund Abstimmungskomitees.
  • Festlegen einer Ausgabenobergrenze für Nationalund Ständeratskandidaten sowie für Wahlund Abstimmungskomitees (bspw. CHF 500‘000/5 Mio.).
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften muss durch eine unabhängige Kontrollinstanz überprüft werden, welche die Kompetenz hat, bei Verstössen Sanktionen zu erlassen.

 

INTERESSENBINDUNGEN DER PARLAMENTARIER

Auch die Interessenbindungen und Mandate der Mitglieder des Parlaments müssen umfassend deklariert und systematisch überprüft werden. Zudem soll aus dem Register für Interessenbindungen hervorgehen, welche Entschädigungen die Mitglieder des Parlaments für ihre nebenamtlichen Tätigkeiten erhalten. Transparency International Schweiz fordert deshalb, dass jedes Parlamentsmitglied bei Amtsantritt und jeweils auf das neue Kalenderjahr deklariert:

  • die berufliche Tätigkeit;
  • Nebeneinkünfte sowie Geschenke und sonstige Vorteile, die mit dem politischen Mandat zusammenhängen.

Das Register der Interessenbindungen soll aktualisiert und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben muss gewährleistet werden.

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