Stellungnahme zum SRVG

27% des im Ausland verwalteten Privatvermögens lagert in der Schweiz, und ihr Finanzplatz ist für die Schweiz von enormer Wichtigkeit. Um zu verhindern, dass Gelder krimineller Herkunft auf den Finanzplatz gelangen, dient u.a. das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG) als Präventivmassnahme. Dieses verpflichtet Finanzintermediäre, der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) unverzüglich Meldung zu erstatten, wenn bei einem ihrer Kunden der begründete Verdacht auf Geldwäscherei besteht. Nach dem Sturz von Diktatoren, bspw. im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling, werden aber immer wieder Gelder dieser Diktatoren und deren Umfeld in der Schweiz aufgespürt und gesperrt. Dies zeigt, dass die Regeln des Geldwäschereigesetzes, nicht strikt genug sind, oder nicht strikt genug angewendet werden, um zu verhindern, dass Gelder krimineller Herkunft auf den Schweizerischen Finanzplatz gelangen. Daran wird auch die Verabschiedung des SRVG nichts ändern, und Fragen im Zusammenhang mit Potentatengeldern werden sich auch in Zukunft stellen.

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