Stellungnahme zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung

Transparency International Schweiz hat sich an der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» beteiligt. Die ausführliche Stellungnahme kann hier (nur auf Französisch) abgerufen werden.

Der Vorentwurf zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) führt für Grossunternehmen eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte und den Umweltschutz ein, einen Aufsichtsmechanismus für betroffene Unternehmen sowie eine Haftungsregelung bei Verstössen gegen diese Pflicht. Dieses neue Spezialgesetz fasst zudem die Bestimmungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zusammen, die derzeit im Obligationenrecht geregelt sind. Transparency Schweiz begrüsst diesen indirekten Gegenvorschlag, da er einen wichtigen Schritt hin zu einem international koordinierten Rahmen für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung darstellt.

Der VE-NUFG steht im Kontext der jüngsten europäischen Entwicklungen im Rahmen der sogenannten Omnibus-Richtlinie, welche die Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten für europäische Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen vereinfacht und reduziert, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dürfen jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden, insbesondere nicht in Fragen der Unternehmensführung, der Integrität und der Korruptionsbekämpfung. Die Transparenz von Unternehmen ist eine wichtige Massnahme zur Prävention und Bekämpfung von Korruption. Aktuelle Studien zeigen, dass in diesem Bereich dringend weitere Fortschritte nötig sind. So zeigt eine repräsentative Umfrage von Transparency Schweiz und der Fachhochschule Graubünden (FHGR) bei im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen, dass rund ein Drittel dieser Unternehmen im Ausland Bestechungsgelder zahlt. Dieser Befund verdeutlicht, in welchem Ausmass sich Korruption im Verborgenen abspielt, und unterstreicht die Notwendigkeit einer grösseren Transparenz hinsichtlich der Risiken, denen Schweizer Unternehmen ausgesetzt sind, sowie der Massnahmen, die sie dagegen ergreifen. Die Einführung wirksamer Mechanismen zur Korruptionsprävention ist nicht nur zur Bekämpfung der Korruption selbst zentral, sondern auch, um weitere negative Auswirkungen – insbesondere auf Menschenrechte und Umwelt – zu verhindern, für die Korruption häufig ein verschärfender oder begünstigender Faktor ist. Die Berücksichtigung von Korruptionsrisiken und ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung.

Für Transparency Schweiz stellt der Vorentwurf somit eine Gelegenheit dar, die Transparenz in Fragen der Unternehmensführung zu stärken und endlich einen wirksamen regulatorischen Rahmen für die Sorgfalts- und Verantwortungspflicht von Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen in der Schweiz einzuführen. Mit gezielten Anpassungen liesse sich der Vorentwurf noch stärker an den UNO-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln sowie dem EU-Recht (Corporate Sustainability Reporting Directive und Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ausrichten. Transparency Schweiz unterstützt und übernimmt weitgehend die Vorschläge der Koalition für Konzernverantwortung, entwickelt jedoch auch eigene Empfehlungen aus einer Perspektive der Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Kurz zusammengefasst:

Geltungsbereich: Die Schwellenwerte sind zu hoch angesetzt, wodurch zahlreiche Unternehmen, insbesondere in Risikobranchen, weitgehend unberücksichtigt bleiben. Die Schwellenwerte für die Anwendung der Bestimmungen auf Unternehmen aus Drittstaaten sind nicht an die Grösse des Schweizer Marktes angepasst.

Sorgfaltspflichten: Die Korruptionsbekämpfung und die unternehmerische Integrität dürfen nicht von der Agenda zur Verantwortung der Unternehmen in Menschenrechts- und Umweltfragen getrennt werden. Wie in den OECD-Leitsätzen (Kap. VII) muss der VE-NUFG Antikorruptionsmassnahmen ausdrücklich in der Sorgfaltspflicht der Unternehmen verankern. Zudem muss die Pflicht der Unternehmen, einen vertraulichen und anonymen Meldemechanismus einzurichten und zu betreiben, der es jeder interessierten Person ermöglicht, Risiken und mögliche Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu melden, durch Bestimmungen ergänzt werden, die einen wirksamen Schutz vor jeglicher Form von Vergeltungsmassnahmen für Personen gewährleisten, die eine solche Meldung in gutem Glauben vornehmen. Andernfalls wären die Wirksamkeit und der eigentliche Zweck des Mechanismus gefährdet.

Nachhaltigkeitsberichte: Für eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Korruption ist es entscheidend, dass Unternehmen nicht nur über Massnahmen gegen Vorteilsgewährung und Korruption im strafrechtlichen Sinne berichten, sondern über alle Formen von Korruption im weiteren Sinne, also jegliche missbräuchliche Nutzung anvertrauter Macht zu persönlichen Zwecken. Zudem sollte die Aufsichtsbehörde befugt sein, auch den Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte zu überwachen, nicht nur deren formale Aspekte (Audit, Veröffentlichung, etc.).

Haftung: Es ist zentral, dass die Schweiz eine explizite zivilrechtliche Haftungsregelung für den Fall von Sorgfaltspflichtverletzungen durch betroffene Unternehmen erstellt. Diese muss einen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten und gleichzeitig einen klaren allgemeinen Rahmen schaffen.

Aufsicht: Trotz eines grundsätzlich geeigneten Mechanismus bestehen weiterhin erhebliche Lücken bei Unabhängigkeit, Umgang mit Interessenkonflikten, Transparenz und Rechtsschutz für eine kohärente Anwendung der europäischen Richtlinien. Es braucht ausreichende Ressourcen und Fachwissen sowie ein wirksames Beschwerderecht für betroffene Personen. Generelle Ausnahmen vom Transparenzprinzip beeinträchtigen zudem die Transparenz der Aufsicht.

Schutz von KMU: Die Unterstützung für indirekt betroffene Unternehmen muss stärker konkretisiert und verbindlicher ausgestaltet werden.

Zur Stellungnahme (nur auf Französisch)