Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind einem hohen Korruptionsrisiko ausgesetzt, da in vielen Ländern, in denen sie tätig sind, Korruption ein enormes gesellschaftliches Problem darstellt. Zudem ist Korruption sowohl Ursache als auch Folge von Armut, die in der Entwicklungszusammenarbeit allgegenwärtig ist. Dies mündet oft in einen sich selbst verstärkenden Prozess. Die Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit ist daher besonders wichtig.
So haben sich denn auch die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren deutlich geändert, da sowohl national als auch international der Kampf gegen Korruption erheblich verstärkt wurde. Nach heutiger Rechtslage ist es möglich, natürliche Personen sowie Unternehmen und Organisationen für korrupte Handlungen im In- und Ausland sowohl gegenüber Amtsträgern als auch Privaten strafrechtlich zu belangen. Auch aus strafrechtlichen Gründen müssen deshalb Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit über wirksame Massnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung verfügen.