Gelder aus korrupten und weiteren illegalen Handlungen können noch immer zu leicht in die Schweiz eingeschleust und/oder mithilfe von Schweizer Akteuren gewaschen werden. Nach wie vor ist deshalb bei einem internationalen Korruptions- oder Geldwäschereiskandal allermeistens auch die Schweiz involviert. Noch immer halten sich zu viele Finanzinstitute nicht genügend an die gesetzlichen Sorgfalts- und Meldepflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Ausserdem sind in der Schweiz in Abweichung von den internationalen Mindeststandards wichtige risikobehaftete Dienstleistungen weiterhin nicht der Geldwäschereigesetzgebung unterstellt, insbesondere die Gründung und Verwaltung von Sitzgesellschaften und Trusts, der Kauf und Verkauf von Immobilien, Kunst und Luxusgütern sowie die Finanz- und Anlageberatung. Diese Schlupflöcher für Geldwäscherei schaden sowohl der Bevölkerung der Staaten, aus denen die illegalen Gelder stammen, als auch der Integrität und dem guten Ruf der Schweiz.