Whistleblowing

Täglich berichten heute die Medien über Korruption und weiteres politisches und unternehmerisches Fehlverhalten. Und dabei bilden diese Fälle lediglich die Spitze des Eisbergs; bei der Korruption ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Korruption zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass sie nur schwer aufzudecken ist. Dies liegt hauptsächlich daran, dass sie nur indirekt Schaden verursacht; alle Beteiligten profitieren von der Tat und haben ein Interesse daran, diese geheim zu halten. Deshalb sind Whistleblowerinnen und Whistleblower für den Kampf gegen Korruption besonders wichtig. Viele der heute bekannten Fälle sind nur dank ihnen ans Licht gebracht worden. Whistleblowerinnen und Whistleblower sind Personen, die korruptes oder anderes Fehlverhalten offenlegen oder melden. Sie riskieren dabei die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, gesellschaftliche Ächtung und manchmal sogar eine Strafverfolgung.

Eine Reportage von Pax Helvetica dokumentiert den ungenügenden Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern in der Schweiz. Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency Schweiz, erläutert darin die Gesetzeslücken und ihre Auswirkungen.

Unsere Positionen

Whistleblowerinnen und Whistleblower, die in guten Treuen handeln, müssen besser geschützt werden. Insbesondere im Privatrecht ist ihr gesetzlicher Schutz ungenügend. Der folgende Verbesserungsbedarf steht dabei im Vordergrund:

  • Die heutige Rechtsunsicherheit muss behoben werden, indem die gesetzlichen Schutzbestimmungen detaillierter gefasst werden: Die Arbeitnehmenden unterliegen zugunsten der Arbeitgebenden einer Treue- und Geheimhaltungspflicht. Nach der heutigen Regelung können sie von dieser zwar entbunden werden, wenn ein überwiegendes Interesse an einer Offenlegung besteht. In welche Richtung diese Interessenabwägung im Einzelfall ausfällt, kann nur schwer vorausgesagt werden und ist daher mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden.
  • Die Unternehmen müssen gesetzlich verpflichtet werden, taugliche Verfahren einzurichten für die Meldung von Missständen. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen sich bei einem Verdachtsfall an eine interne oder externe Meldestelle wenden können, die möglichst unabhängig und mit Untersuchungskompetenzen ausgestattet ist. Dabei sollten sie anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen. Aus einer in guten Treuen erfolgten Meldung darf ihnen kein Nachteil erwachsen; insbesondere müssen Whistleblowerinnen und Whistleblower effektiv vor der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses geschützt werden.
  • An einem gut funktionierenden Meldesystem haben auch die Unternehmen selbst ein grosses Interesse. Denn Whistleblowerinnen und Whistleblower helfen ihnen entscheidend mit, interne Missstände aufzudecken und geben ihnen damit die Möglichkeit, sich zu verbessern und allfällige Reputationsschäden zu vermeiden.

Unsere Aktivitäten

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