Strengere Regeln für Briefkastenfirmen

Tagesanzeiger.ch 31.05.2018 Das Geldwäschereigesetz gilt in der Schweiz nur teilweise für Anwälte und Treuhänder. Transparency International erhöht nun den Druck. Auch 20 Jahre nach ihrer Einführung hinke die Schweizer Anti-Geldwäscherei-Gesetzgebung in wichtigen Bereichen den internationalen Mindeststandards nach wie vor hinterher, schreibt Transparency International. «Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, die vorhandenen Lücken rasch und wirksam zu beseitigen.»