srfnews.ch 01.06.2018 Schweizer Anwälte, Treuhänder und Notare hatten bisher eher lasche Regeln und Auflagen. Das soll sich nun ändern. Anders als zum Beispiel Banken will sie der Bundesrat aber nicht verpflichten, den Fall den Behörden zu melden. Das sei völlig falsch, kritisiert Hilti von Transparency International Schweiz. „Das Problem ist, dass der Geldwäscher weiterhin seinen Dienstleister findet. Er muss einfach weitersuchen, bis er einen hat, der ihm diese problematische Dienstleistung erbringt. Damit bleibt die Tür für Missbräuche nach wie vor viel zu weit offen.“