NZZ am Sonntag 24.06.2018 Die Bundesanwaltschaft beabsichtigt die Auszahlung von rund 800 Millionen eingefrorenen Schweizer Franken an Usbekistan. Die Rückerstattung von eingezogenen kriminellen Geldern an geschädigte Staaten ist zwar richtig, jedoch ohne Garantien für ein rechtsstaatliches Verfahren und ohne Einbezug der geschädigten Zivilgesellschaft heikel, mahnt Transparency International Schweiz. Dies gilt insbesondere für Länder, die äusserts korruptionsanfällig und wie Usbekistan im weltweiten Korruptionsindex von Transparency International auf den hintersten Rängen platziert sind.