NZZ, 30.10.2019 – Die Rechtskommission des Ständerats will das Gesetzesprojekt zum Schutz von Hinweisgebern in Unternehmen wiederbeleben. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen dem Arbeitgeberverband und der Anti-Korruptions-Organisation Transparency Schweiz. Trotz Einwänden ist für Transparency Schweiz diese Vorlage besser als ein «Totalabsturz»: Die Vorlage bringe mehr Rechtssicherheit und Orientierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber; sie verankere den Grundsatz, dass die Treuepflicht der Arbeitnehmer nicht absolut sei, sie anerkenne im Grundsatz die Zulässigkeit von Meldungen an eine externe Stelle unter Bedingungen; und falls sich die Regeln als ungenügend herausstellten, seien künftig Verbesserungen aufgrund der Praxiserfahrungen möglich.