NZZ am Sonntag, 12. September 2020 – Der Arzt, der am Zürcher Universitätsspital auf Missstände hingewiesen hat, sieht sich geballten Angriffen ausgesetzt. Eine rechtlich bessere Stellung für Whistleblower lehnte das nationale Parlament wiederholt ab, zuletzt in diesem Jahr. Martin Hilti, Geschäftsführer der Antikorruptions-Organisation Transparency International Schweiz, sagt, dass Whistleblower privatrechtlich schlecht geschützt seien. Wer in einer Firma Missstände aufdecke, riskiere viel. «Hinweisgeber werden noch immer auch gesellschaftlich als Querulanten verunglimpft und sozial geächtet», stellt Hilti fest. Er fordert: «Wenn jemand in guten Treuen handelt, darf ihm kein Nachteil entstehen.»