moneta, 23. September 2020 – Kunstwerke sind durch die Instabilität der Finanzmärkte vermehrt zu Anlageobjekten geworden. Sie eignen sich auch ausgezeichnet zur Geldwäscherei und Steuerhinterziehung – denn kein Markt ist so schlecht reguliert wie der Kunstmarkt. Zollfreilager unterstützen dieses Geschehen. Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz bemängelt in diesem Zusammenhang den Anwendungsbereich des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes: «Er beschränkt sich bei uns noch immer weitestgehend auf die Finanzintermediäre, also auf diejenigen Akteure, die direkten Zugriff auf Kundengelder haben.» Während die Banken jetzt verpflichtet sind, die saubere Herkunft der Gelder sicherzustellen, haben alle Spezialistinnen und Spezialisten, die in einen Kunstkauf involviert sind – wie Kunsthändlerinnen und Anwälte – keine entsprechenden Sorgfalts- und Meldepflichten wahrzunehmen. Genau in diesen Bereichen, sagt Martin Hilti, habe die Schweizer Gesetzgebung heikle Lücken: «All diese Akteure fallen bei uns nicht unter den Geltungsbereich des Anti-Geldwäschereigesetzes.»