Die FATF (Financial Action Task Force) überarbeitet ihre Anti-Geldwäscherei-Empfehlung Nr. 24 zur Transparenz des wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen. Im Rahmen ihrer Vernehmlassungsstellungnahme begrüsst Transparency International die Revision im Grundsatz. Verschiedene wichtige Korrekturen sollten aber noch vorgenommen werden.
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