Stellungnahme zur überarbeiteten Anti-Geldwäscherei-Empfehlung

Die FATF (Financial Action Task Force) überarbeitet ihre Anti-Geldwäscherei-Empfehlung Nr. 24 zur Transparenz des wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen. Im Rahmen ihrer Vernehmlassungsstellungnahme begrüsst Transparency International die Revision im Grundsatz. Verschiedene wichtige Korrekturen sollten aber noch vorgenommen werden.

Zur Stellungnahme (auf Englisch)

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