Transparency International Schweiz (TI CH) begrüsst den Entscheid des Nationalrats vom 12. Juni 2025, auf Bundesebene ein Transparenzregister ohne Richtigkeitsvermutung einzuführen. TI CH begrüsst namentlich, dass der Nationalrat auf die (kontraproduktive) Richtigkeitsvermutung verzichtet und an der Pflicht der Finanzintermediäre zur Differenzmeldung festhält.
Urs Thalmann, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz, fasst zusammen: “In der heute vom Nationalrat favorisierten Form ist die Einführung des Transparenzregisters ein Schritt vorwärts. Die Richtigkeitsvermutung darf aber auf keinen Fall via das Differenzbereinigungsverfahren wieder hineinkommen. Denn mit der Richtigkeitsvermutung könnte das Dispositiv gegen Geldwäscherei im Endeffekt durch das neue Gesetzt sogar geschwächt anstatt gestärkt werden.”
Transparency International Schweiz (TI CH) beurteilt das neue Transparenzregister in der heute vom Nationalrat favorisierten Form als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, obwohl einige Empfehlungen von TI CH damit noch nicht berücksichtigt sind (siehe unser Brief an den Nationalrat vom 6. Juni 2025). Diese positive Einschätzung beruht namentlich auf der Tatsache, dass der Nationalrat darauf verzichtet, dem Register eine gesetzliche Richtigkeitsvermutung zuzuerkennen. TI CH empfiehlt daher den Räten im weiteren parlamentarischen Prozess auf jeden Fall am Verzicht auf die Richtigkeitsvermutung festzuhalten. Mit einer solchen Richtigkeitsvermutung würde das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) die Türen zur Geldwäscherei potentiell sogar noch weiter öffnen, anstatt die Integrität des Schweizer Finanzplatzes zu stützen.
Medienmitteilung vom 12. Juni 2025