NZZ 22.09.2018 Der Bundesrat schlägt gesetzliche Regeln für das Melden von Missständen am Arbeitsplatz vor. Doch die Hürden für einen Gang an die Öffentlichkeit bleiben nach wie vor hoch. Transparency International Schweiz zeigt sich unzufrieden mit dem Vorschlag des Bundesrates. Vor allem die Meldungen an Behörden und Öffentlichkeit sind zu restriktiv. «Die Vorgaben an die Wirksamkeit der Meldestellen sind viel zu tief angesetzt. Um eine Meldung an die Öffentlichkeit zu verhindern, genügt es bereits, wenn die zuständige Behörde dem Whistleblower mitteilt, dass sie den Fall anschaue, auch wenn am Ende nichts passiert.», sagt Martin Hilti, Geschäftsführer von TI Schweiz.