Die Vernehmlassungsvorlage zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung geht zentrale Mängel im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv an und ist deshalb in vielen Punkten zu begrüssen. In wichtigen Bereichen braucht sie aber noch Verbesserungen: Insbesondere sollte das Register der wirtschaftlich Berechtigen auch für Medien und NGOs zugänglich sein. Zudem sollten auch Anwälte im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen, die neu dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden, bei Geldwäschereiverdacht unter Berücksichtigung ihres Berufsgeheimnisses konsequent einer Meldepflicht unterliegen.