Vernehmlassungsantwort Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktion bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung)
Whistleblowing ist das geeignetste Instrument zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei und Korruption. Die Schweiz hat ihr Engagement im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität mit dem Beitritt zu verschiedenen multilateralen Konventionen unterstrichen. Aus Sicht von Transparency International Schweiz (TI Schweiz) ist der Schutz von Whistleblowern, wie ihn die Motion Gysin vorsieht, für eine effektive Umsetzung dieser Konventionen unumgänglich. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Schutz sowohl das Recht auf eine angemessene Entschädigung bei einer missbräuchlicher Kündigung als auch das Recht auf Wiedereinstellung für den zu Unrecht entlassenen Hinweisgebenden zwingend voraussetzt.