Am 27./28. Juni 2024 behandelte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) die Vorlage zur Verstärkung des Schweizer Anti-Geldwäschereidispositivs (Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, TJPG). Die Gesetzesvorlage ist im Grundsatz zu begrüssen, denn sie geht zentrale Lücken im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv an. In wesentlichen Punkten geht sie jedoch noch nicht weit genug und sollte verbessert werden, um eine wirksame Geldwäschereibekämpfung zu gewährleisten. Transparency Schweiz appellierte in einem Schreiben an die Kommissionsmitglieder, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen und in einigen Punkten noch zu verbessern.