Die Groupe d’action financière (GAFI) erteilt der Schweiz im heute veröffentlichten 4. Länderexamen nicht durchwegs gute Noten. In Übereinstimmung mit der GAFI fordert Transparency International Schweiz deshalb: Der Geltungsbereich des Geldwäschereige-setzes ist zu eng und sollte GAFI-konform ausgeweitet werden auf weitere Tätigkeiten von An-wälten, Notaren, Treuhändern, Buchhaltern und Immobilienhändlern. Ferner müssen die Finanz-intermediäre den gesetzlichen Sorgfaltspflichten endlich besser nachkommen.