Tages-Anzeiger 22.01.2019 Die Russland-Reisen waren privat. Es gab keine Vorteilsannahme. So hat der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier im Fall Broulis und Savary entschieden und die Untersuchung eingestellt. Nachdem nun Journalisten Einsicht in die Einstellungsverfügung erhalten haben, scheinen doch einige Ungereimtheiten in Bezug auf die Finanzierung der Reisekosten zu bestehen. Das macht es umso stossender, dass Transparency International Schweiz die Einsicht verweigert wurde. Martin Hilti, Geschäftsführer von TI Schweiz, ist der Ansicht, die Einsichtsverweigerung widerspreche der Strafprozessordnung. Diese lege fest, dass jede interessierte Person in solche Entscheide Einsicht nehmen dürfe. Transparency International Schweiz hat deswegen Beschwerde beim Waadtländer Verwaltungsgericht eingereicht.