Revision des Geldwäschereigesetzes

Bluewin.ch, 26.6.2019 – Der Bundesrat will die Regeln gegen Geldwäscherei verschärfen. Auch Anwälte, Notare und weitere Berater sollen künftig Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Berater sollen einen Verdacht auf Geldwäscherei zudem melden müssen – Anwälte nur bei Finanztransaktionen. Der Organisation Transparency International Schweiz gehen die Änderungen nicht weit genug. Zwar würden wichtige Mängel behoben, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Geldwäschereibekämpfung der Schweiz bleibe aber lückenhaft.