St. Galler Tagblatt, 3. März 2020 – Die Geldwäschereivorschriften für Anwälte, Notare und Finanzberater werden nicht verschärft. Der Nationalrat hat einen Bundesrats-Vorschlag am Montag mit 107 zu 89 Stimmen abgelehnt. Nun ist der Ständerat am Zug. Für Transparency International Schweiz ist der Nicht-Eintretensentscheid unverständlich und höchst bedenklich. Auch 20 Jahre nach seiner Einführung weist das Geldwäschereigesetz in zentralen Bereichen Mängel auf. Umso wichtiger ist es, dass der Ständerat diese Fehler nun korrigiert, um weitere Geldwäscherei-Skandale zu verhindern.