Bern, 7. März 2022 – Das zwischenstaatliche Gremium FATF (Financial Action Task Force) finalisierte am Wochenende die Revision der Anti-Geldwäscherei-Empfehlung Nr. 24 zur Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen. Transparency Schweiz begrüsst die überarbeitete Empfehlung als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Geldwäscherei und Korruption. Die Schweiz steht nun in der Pflicht, die Empfehlung im nationalen Recht umzusetzen. Sie sollte ein öffentlich zugängliches zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen einrichten.