Transparency Schweiz beteiligte sich an der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Es ist eine Begrenzung der Barzahlungen an die Betreibungsämter vorgesehen. Transparency Schweiz erachtet die vorgeschlagene Obergrenze von 100’000 Franken als deutlich zu hoch, um Geldwäscherei zu verhindern.