NZZ, 23.09.2025 – Nationalrat und Ständerat haben zwei Gesetzesvorlagen zur Geldwäschereibekämpfung bereinigt. Für Anwälte gibt es strengere Regeln, und 450 000 Firmen müssen ihre wahren Eigentümer in ein neues Transparenzregister eintragen. Der Bundesrat, die Linke und die Organisation Transparency Schweiz wollten deutlich weiter gehen. Ihnen ist vor allem die breite Ausnahmeliste ein Dorn im Auge.