Transparency Schweiz begrüsst Antikorruptionsstrategie und bemängelt Defizite

Antikorruptionsstrategie des Bundes 2026-2029

Transparency International Schweiz begrüsst die Strategie und bemängelt Defizit an der Basis

Transparency Schweiz begrüsst die Ziele und ihre konzise Formulierung sowie die Benennung von Messindikatoren. Die Ziele entsprechen weitgehend den Empfehlungen von Transparency Schweiz, allerdings fehlen wichtige Punkte wie die Transparenz beim Lobbying. Der grösste Mangel liegt aber nicht in der Strategie, sondern im Absender selbst: Die Antikorruptionsbehörde muss mehr Durchsetzungskraft erhalten.

Urs Thalmann, Geschäftsführer von Transparency Schweiz: “Wir begrüssen die neue Antikorruptionsstrategie mit klarer formulierten Zielen und Zuständigkeiten. Allerdings fehlen wichtige Punkte wie beispielsweise die Transparenz beim Lobbying. Der gewichtigste Mangel ist, dass das IDAG zu wenig Durchsetzungskraft besitzt, um den Zielen Nachdruck zu verleihen.”

Die heute erschienene Strategie des Bundesrates gegen die Korruption (2026-2029) enthält 8 Ziele, konkret benannte Massnahmen und die Zuweisung der Zuständigkeit für deren Umsetzung, sowie Messindikatoren zur Prüfung der Zielerreichung. Damit ist sie konkreter und zielorientierter formuliert als die Vorgängerversion 2021-2024. Transparency Schweiz begrüsst, dass die Strategie nun selbst die Indikatoren vorgibt, nach denen die Wirksamkeit der Strategie beurteilt werden kann.

Die Ziele entsprechen weitgehend den von Transparency Schweiz regelmässig formulierten Forderungen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Ziele zur Bekämpfung der Auslandskorruption, so des besseren Schutzes von Hinweisgebern im privaten Arbeitsrecht sowie der Einführung einer aufgeschobenen Anklageerhebung für korruptionsbetroffene Unternehmen. Auch etwa die Stärkung bei der Rückführung beschlagnahmter Vermögenswerte sowie die Massnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile einer korruptionsfreien Gesellschaft begrüssen wir ausdrücklich.

Für Transparency Schweiz fehlen demgegenüber Ziele und Massnahmen zur Transparenz im Lobbying, und zwar schon auf Verwaltungsebene. Ebenso sind Karenzfristen beim Wechsel von öffentlichen in private Funktionen nur in der Einleitung genannt, sie fehlen aber in den vorgeschlagenen Massnahmen. Bei den Rückführungsmassnahmen wäre ausserdem neben den beschlagnahmten Vermögen auch die Ersatzzahlungen von verurteilten Unternehmen einzubeziehen.

Der gewichtigste Mangel bei der Korruptionsbekämpfung innerhalb der Bundesverwaltung liegt indes bei der Organisation, der hierarchischen Zuordnung und den Kompetenzen der IDAG. Sie kann nur Monitoring durchführen, aber die Beteiligung der Bundesämter nicht erzwingen. Als Druckmittel für die Korruptionsbekämpfung will sie gemäss der Strategie immerhin Handlungsempfehlungen abgeben – womit ihr Mandat aber bereits extensiv ausgelegt ist.

Wie der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle selbst darlegt, ist die Stärkung der Unabhängigkeit und der Durchsetzungskraft der Antikorruptionsbehörde des Bundes eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit der Antikorruptionsstrategie. Unter Punkt 5 der Strategie ist hingegen nur davon die Rede, dass die Effizienzsteigerung der IDAG “geprüft” werde. Das Ziel müsste eine von der übrigen Bundesverwaltung unabhängige, nur dem Gesamtbundesrat Rechenschaft schuldige Antikorruptionsstabsstelle sein, die mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet ist, um für die Umsetzung der Antikorruptionsstrategie angemessene Druckmittel einzusetzen.

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Zum Mandat der IDAG Korruptionsbekämpfung