GESCHÄFTE MIT RUSSLAND

WoZ – Die Wochenzeitung, 24. März 2022 – Nach wie vor sind Anwält:innen für die Gründung und Verwaltung von juristischen Personen nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt, womit sie weder Sorgfaltspflichten haben noch bei Verdacht Meldung erstatten müssen. Dies, obwohl sie ohne Zweifel auch für Oligarchen Sitzgesellschaften gründeten, hinter denen Vermögen versteckt werden könnten, kritisiert Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency Schweiz. Sie beraten diese oder dürfen für sie den Kauf und Verkauf von Immobilien und Luxusgütern organisieren.