Sport

  • Die internationalen Sportverbände müssen bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung Vorbildfunktion übernehmen.
  • Weil sich die internationalen Sportverbände als unfähig erweisen, ihre Korruptionsprobleme aus eigener Kraft zu lösen, muss der Schweizer Gesetzgeber eingreifen. Als Sitzstaat der meisten internationalen Sportverbände kommt der Schweiz besondere Verantwortung zu bei der Korruptionsbekämpfung im internationalen Sport. Es muss auf gesetzlicher Stufe ein hoher Standard festgesetzt werden betreffend die Gouvernanz und die Überwachung von internationalen Sportverbänden mit Sitz in der Schweiz. Ferner brauchen wir eine Revision des Vereinsrechts mit klarer Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten. Schliesslich müssen Whistleblowerinnen und Whistleblower rechtlich geschützt werden; sie helfen mit, rechtswidriges Verhalten im Sport aufzudecken.
  • Auch die nationalen Sportverbände und -vereine müssen Massnahmen treffen zur Verhinderung von Korruption. Sie müssen dafür in einem ersten Schritt mögliche Korruptionsrisiken eruieren, in einem zweiten Schritt risikogerechte Massnahmen zur Verhinderung von Korruption treffen, in deren Zentrum der Erlass eines Verhaltenskodexes steht, und in einem dritten Schritt diesen Verhaltenskodex tatsächlich leben.