National- und Ständerat debattieren seit Mai 2024 wieder zum Geldwäschereigesetz. Beratende, auch Anwält:innen, bekommen in bestimmten Situationen Sorgfalts- und Meldepflichten. Damit wird eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen. Im Juni 2025 hat der Ständerat (Erstrat) den ursprünglichen Entwurf des Bundesrats erheblich verändert, denen auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) im Juli gefolgt ist. In der Herbstsession 2025 nimmt der Nationalrat zum Vorschlag des Ständerats Stellung, und auch die Termine für das Differenzbereinigungsverfahren stehen bereits.
Im Hinblick auf diese Debatten hat Transparency Schweiz die Version des Ständerats vertieft analysiert. Mit dem ernüchternden Resultat, dass erhebliche Lücken verbleiben. Die Schweiz wäre so im Vergleich zu anderen Finanzplätzen nach wie vor schwach aufgestellt, und die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF), der auch die Schweiz angehört, würden in wichtigen Punkten nicht voll umgesetzt.
Darum empfiehlt Transparency Schweiz dem Nationalrat dringend, in wichtigen Punkten dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrats zu folgen.