Teilrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA: Stellungnahme

Nach wie vor ist bei einem internationalen Korruptionsskandal regelmässig auch die Schweiz involviert. Die aus korrupten und weiteren illegalen Handlungen stammenden Gelder können noch immer zu leicht in die Schweiz eingeschleust und/oder mithilfe von Schweizer Akteuren gewaschen werden. In den letzten Jahren wurde viel dafür getan, den Schweizer Finanzplatz zu säubern. Weiterhin gibt es aber Handlungsbedarf. Die FATF hat anlässlich ihres letzten Länderberichts der Schweiz darauf hingewiesen. Wir begrüssen deshalb die vorgeschlagenen Änderungen der GwV-FINMA. Sie beinhalten Massnahmen als Folge des letzten FATF-Länderberichts der Schweiz und bilden damit einen Schritt in die richtige Richtung.

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