Privatwirtschaft

  • Unternehmen und NGOs müssen wirksame Massnahmen treffen, um Korruption zu vermeiden.
  • Dafür müssen sie in einem ersten Schritt die bestehenden Korruptionsrisiken eruieren. Diese variieren von Unternehmen zu Unternehmen.
  • Gestützt auf die Risikoanalyse müssen sie in einem zweiten Schritt risikogerechte Massnahmen zur Verhinderung von Korruption treffen. Je grösser ein konkretes Korruptionsrisiko ist, umso eingehender müssen diese Massnahmen sein.
  • In einem dritten Schritt müssen die getroffenen Massnahmen implementiert, sprich tatsächlich gelebt werden.
  • Obwohl Unternehmen und NGOs aufgrund der mittlerweile weitgehenden Strafbestimmungen nicht mehr umhinkommen, Korruption zu bekämpfen, bleibt die Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Privatwirtschaft eine Herausforderung: Grosse Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die Compliance-Bestimmungen im ganzen Unternehmen bis hin zu Tochtergesellschaften, Agenten und Geschäftspartnern zur Anwendung kommen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind sich leider noch immer zu weiten Teilen der Korruptionsrisiken zu wenig bewusst und kennen auch die entsprechenden Strafbestimmungen nicht.