Politikfinanzierung & Lobbying
4. August 2000 - In Position
- Wir brauchen in der Schweiz Vorschriften über die Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen.
- Mitglieder des Parlaments sollen ihre Interessenbindungen und insbesondere die für nebenamtliche Tätigkeiten bezogenen Entschädigungen offenlegen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben muss kontrolliert werden.
- Notwendig ist ein transparentes Akkreditierungssystem mit einem öffentlich einsehbaren Register für Interessenvertreter. Dank der Eintragungspflicht in ein öffentliches Register soll für die Bürgerinnen und Bürger transparent werden, welche Interessenvertreter Zutritt zum Parlament haben und für welche Themen sie lobbyieren. Wer keine oder unvollständige Angaben liefert, muss sanktioniert werden.
- Es braucht grössere Transparenz im Gesetzgebungsprozess. Dies soll durch die Schaffung eines legislativen Fussabdrucks bewerkstelligt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wie der Meinungsbildungsprozess abläuft, auch hinter den Kulissen. Gefragt ist auch Transparenz bei der Finanzierung der Lobbying-Aktivitäten, so dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche finanziellen Mittel eingesetzt werden, um einem Anliegen im Parlament zum Durchbruch zu verhelfen.
- Es braucht eine gesetzlich verankerte Karenzzeit für Politiker und Kaderangestellte der öffentlichen Verwaltung nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.