Bern, 26. Juni 2019 – Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Revision des Geldwäschereigesetzes bleibt die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz lückenhaft. Zwar werden wichtige Mängel im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv angegangen. Die vorgeschlagenen Massnahmen genügen aber noch nicht, damit Geldwäscherei inskünftig effektiv bekämpft werden kann.