Revision GwG: Massnahmen noch ungenügend

Bern, 26. Juni 2019 – Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Revision des Geldwäschereigesetzes bleibt die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz lückenhaft. Zwar werden wichtige Mängel im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv angegangen. Die vorgeschlagenen Massnahmen genügen aber noch nicht, damit Geldwäscherei inskünftig effektiv bekämpft werden kann.

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