Der Ständerat hat im Dezember 2019 eine Vorlage des Bundesrates gutgeheissen, die regelt, wie Whistleblower vorgehen müssen, damit sie sich nicht strafbar machen. Am 31. Januar 2020 behandelte die Rechtskommission des Nationalrats das Geschäft. TI Schweiz appellierte vorgängig in einem Schreiben an die Kommissionsmitglieder, dem Entscheid des Ständerates zu folgen. TI Schweiz erachtet die Vorlage zwar als verbesserungsbedürftig. Angesichts der derzeitigen politischen Realitäten und um einen Totalabsturz zu verhindern, unterstützt TI Schweiz aber die Vorlage. In einer Gesamtbetrachtung verbessert diese den Whistleblowingschutz gegenüber dem Status Quo und erhöht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende.