In Korruption und Geldwäscherei verwickelte Unternehmen werden in der Schweiz bloss ganz vereinzelt strafrechtlich verurteilt. Dies liegt massgeblich auch an Nachlässigkeiten der Staatsanwaltschaften. Sie sind zu weiten Teilen auf die aktive Mithilfe der fehlbaren Unternehmen angewiesen, wenn es gelingen soll, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Staatsanwaltschaften haben es bislang aber verfehlt, die dafür nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Sie sollten deshalb verbindliche und öffentlich zugängliche Wegleitungen zu ihrer Anwendungspraxis erlassen und die erforderlichen Massnahmen treffen, um rasch und zuverlässig Zugang zu ihren Strafbefehlen gewährleisten zu können.