Tages-Anzeiger, 30.08.2023 – Die Schweiz hat Defizite im Umgang mit dreckigem Geld. Jetzt nimmt die Regierung einen neuen Anlauf. Kritiker bezeichnen die Lösung als noch zu zaghaft. Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency Schweiz, hält fest: «Wenn Anwälte – im grossen Unterschied zu anderen Akteuren – bei begründetem Geldwäschereiverdacht keine Meldung an die Behörden machen müssen, ist das Gesetz ungenügend.»