Korruption ist auch in Industrieländern nicht zu unterschätzen. Zur effizienten Vermeidung von Korruption genügen gemäss Erfahrung in der Praxis gesetzliche Bestimmungen und andere öffentliche Vorschriften nicht allein, sondern diese greifen meist erst in Kombination mit ergänzenden ausdrücklichen Vereinbarungen direkt zwischen allen an einer Ausschreibung, Offertstellung oder einem Auftrag beteiligten Partnern. Sie sind daher eine notwendige Voraussetzung und Bedingung bei der öffentlichen wie auch privaten wettbewerbsgerechten Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen. In Staaten mit umfassender Rechtsordnung und konsequenter Rechtsdurchsetzung wie besonders in Industrieländern kommt eine solche Integritätsvereinbarung versuchsweise am einfachsten durch Aufnahme einer “ Integritätsklausel” (Antikorruptionsklausel) in alle wettbewerbsgerechten Ausschreibungen, Offerten und Verträge zustande. Sie verpflichtet die Vertragsparteien ausdrücklich, jede zumutbare Massnahme der Korruptionprävention und -bekämpfung verwirklichen zu helfen.
Korruption im weitesten Sinn ist “ jedes Erstreben oder Annehmen, Anbieten oder Gewähren, Erleichtern oder Verschweigen von ungebührlichen Zahlungen, anderen Vorteilen oder Begünstigungen Dritter, unter Missbrauch einer öffentlich oder privat anvertrauten Entscheidungs- oder Handlungskompetenz zumindest eines der Beteiligten”. Dies umfasst besonders auch die strafbare Bestechung, wie auch Korruption in einem engeren Sinn, “Missbrauch eines öffentlichen Amtes zu privater Bereicherung” (siehe Näheres im Anhang).
Die Integritätsklausel muss daher zwingend auf diese ergänzenden, hier möglichst umfassend formulierten “ Generellen Bestimmungen” verweisen, oder auf entsprechende separate “ Integritätsverträge” (die “Integrity Pacts” von Transparency International), wie sie allen Ausschreibungen, Offerten und Verträgen routinemässig beizulegen sind. Insbesondere präzisieren sie für alle Beteiligten, zu freier Wahl, die Tragweite der vertraglichen Verpflichtung zur Vermeidung von Korruption, legen ein mit ihr konformes Vorgehen (compliance program) fest, und umschreiben vertragliche Sanktionen bei Vertragsverletzung.
Erst mit einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung wird in der Praxis sichergestellt, dass korruptem Verhalten der Riegel geschoben ist und im offenen Markt in fairer Weise die Spiesse aller Konkurrenten gleich lang sind.