NZZ 14.06.2018 Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des schweizerischen Geldwäschereigesetzes bringt nur ungenügende Anpassung an den internationalen Mindeststandard: Der Geltungsbereich bleibt nach wie vor zu eng. Eric Martin, Präsident von Transparency International Schweiz, stellt in seinem Kommentar in der heutigen NZZ fest, dass es Anwälten, Notaren und Treuhändern weiterhin erlaubt ist, Dienstleistungen anzubieten, welche die Vertuschung von Geldern illegaler Herkunft ermöglichen.