Tagesanzeiger.ch 31.05.2018 Das Geldwäschereigesetz gilt in der Schweiz nur teilweise für Anwälte und Treuhänder. Transparency International erhöht nun den Druck. Auch 20 Jahre nach ihrer Einführung hinke die Schweizer Anti-Geldwäscherei-Gesetzgebung in wichtigen Bereichen den internationalen Mindeststandards nach wie vor hinterher, schreibt Transparency International. «Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, die vorhandenen Lücken rasch und wirksam zu beseitigen.»