In einem heute veröffentlichten Bericht zeigt Transparency International Schweiz auf, dass die Schweizer Geldwäschereigesetzgebung erhebliche Lücken aufweist. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Der heutige Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ist ungenügend und muss zukünftig auch solche heiklen Schattengeschäfte umfassen, die beispielsweise von Anwälten, Notaren, Immobilienmaklern sowie Kunst- und Luxusgüterhändlern erbracht werden.