Wir begrüssen die Änderungsvorschläge, welche die Rechtssicherheit erhöhen und Umgehungsgeschäfte verhindern sollen. Der Vorlage fehlt aber ein wichtiger Gesichtspunkt: Sie berücksichtigt nicht, dass beim Kauf von Schweizer Immobilien durch Ausländer eine nicht unerhebliche Geldwäschereigefahr besteht. Wir bemängeln deshalb, dass die Vorlage keine Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei beim Immobilienerwerb enthält. Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme auf diesen wichtigen Punkt.