Tagblatt, 1. Oktober 2021 – Die Falcon Private Bank ist vor Bundesstrafgericht angeklagt, kein wirksames unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben, um Geldwäscherei im eigenen Institut zu verhindern. Aufgrund von Artikel 102 des Strafgesetzbuches, auf dessen Grundlage die Anklage erfolgt, kam es bisher noch zu keiner Verurteilung eines Unternehmens durch ein Gericht. Alle bisher erfolgten Verurteilungen – gemäss Transparency International rund ein Dutzend – erfolgten auf der Grundlage eines Strafbefehls oder eines verkürzten Verfahrens.