Luzerner Zeitung, 15. Dezember 2021 – Das BStGer hat E. Leemann vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei freigesprochen. Die Bank wurde hingegen zu einer Busse von 3,5 Millionen Franken sowie einer Ersatzforderung in Höhe von 7,2 Millionen Franken verurteilt. Für die Finanzbranche ist dies ein Signalentscheid. Alle bisher erfolgten Verurteilungen in Bezug auf «Strafbarkeit von Unternehmen» – gemäss Transparency International rund ein Dutzend – erfolgten auf der Grundlage eines Strafbefehls oder eines verkürzten Verfahrens, nicht aber am Ende eines öffentlichen Prozesses.