Gemäss der Vernehmlassungsvorlage soll das Geldwäschereigesetz an die internationalen Minimalstandards in diesem Bereich angepasst werden. TI Schweiz begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz. Sie gehen zentrale bestehende Lücken im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv an und tragen damit wesentlich zu einer verbesserten Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei bei. Leider geht die Vorlage aber noch nicht weit genug und nimmt ausserdem Bereiche, bei denen ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht, überhaupt nicht an die Hand.