STELLUNGNAHME ZUR TEILREVISION DES WZG

Die Vorlage sieht vor, dass die 20-jährige Umtauschfrist für zurückgerufene Banknoten ab der 6. Notenserie aufgehoben wird. Wir lehnen diesen Änderungsvorschlag aus folgendem Grund ab: Wenn die Gültigkeit von zurückgerufenen Banknoten-Serien zeitlich nicht mehr befristet wird, begünstigt dies korrupte und weitere illegale Aktivitäten. Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme auf diesen wichtigen Punkt.

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