Transparency Schweiz wurde eingeladen, sich an der Vernehmlassung zum Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) und weitere Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung zu beteiligen. Die Gesetzesvorlage ist im Grundsatz zu begrüssen, denn sie geht zentrale Lücken im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv an. In wesentlichen Punkten geht sie jedoch noch nicht weit genug und sollte verbessert werden, um eine wirksame Geldwäschereibekämpfung zu gewährleisten.