Ungenügender Strafvollzug: Unternehmen müssen kaum Konsequenzen fürchten.

Aargauer Zeitung, 13.1.2023 – Zwar sind Korruption und Geldwäscherei in der Schweiz strafbar, Unternehmen müssen sich wegen möglicher Strafen aber fast keine Sorgen machen. Das zeigt ein neuer Bericht. «Für die erfolgreiche Korruptions- und Geldwäschereiprävention und -bekämpfung ist zentral, dass die entsprechende Strafverfolgung funktioniert», wird Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency, zitiert.