Schweizer Unternehmensstrafrecht mit erheblichen Defiziten

Bern, 1. März 2021 – Unternehmen werden in der Schweiz für Straftaten kaum strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Dies, obschon die entsprechende Strafnorm bereits seit fast 20 Jahren in Kraft ist und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bis heute vielfach in grosse Geldwäscherei- und Korruptionsfälle verwickelt sind. Die Gründe dafür liegen massgeblich in den Schwächen der Strafnorm selbst, den ungenügenden strafprozessualen Instrumenten und der mangelhaften Praxis der Strafverfolgungsbehörden. Zu diesem Schluss kommt eine heute veröffentlichte Studie von Transparency Schweiz. Die Regelung, der Vollzug und die Transparenz des Unternehmensstrafrechts müssen nun dringend verbessert werden.

Medienmitteilung

Zur Studie (deutsch)

Zur Studie (englisch)

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