Revision Geldwäschereigesetz: Grosse Lücken bleiben unangetastet

Bern, 19. März 2021 – Anstelle der erforderlichen gründlichen Revision des Geldwäschereigesetzes ver­abschiedete das Parlament heute bloss eine Mini-Reform. Weil im Unterschied zu anderen Ländern wich­tige Bereiche, wie risikobehaftete Dienstleistungen von Anwälten und Notaren, weiterhin nicht dem Ge­setz unterstellt sind, weist die Schweiz weiterhin problematische Schlupflöcher auf und bleibt insgesamt weiter­hin unterhalb des internationalen Minimalstandards.

Zur Medienmitteilung